Maria-Lena Weiss zu Besuch bei donum vitae

Aus den Mitteilungen von Frau Weiss:

Beratungsstellen übernehmen sehr wichtige Rolle

Bundestagsabgeordnete Maria-Lena Weiss im Dialog mit „donum vitae“

Am 09. März hat die Bundesregierung beschlossen, das Werbeverbot von Ärzten für Schwangerschaftsabbrüche (Paragraf 219a Strafgesetzbuch) aufzuheben. Ein Thema, mit dem sich die Bundestagsabgeordnete Maria-Lena Weiss schon seit einiger Zeit intensiv befasst. Mit der Leitenden Beraterin der Rottweiler Beratungsstelle, Heike Wöhr, sowie mit der 1. Vorsitzenden von donum vitae Baden-Württemberg, Gitta Grimm, tauschte sie sich darüber aus.

Die Beratungsstellen fangen Frauen, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden, auf und geben wichtige Hilfestellungen. Beim Gespräch mit Maria-Lena Weiss informierte Heike Wöhr über ihre Arbeit und die Schwierigkeiten, mit denen sie tagtäglich konfrontiert werden. „Diese wichtige Aufgabe der Beratungsstellen muss unangetastet bleiben“, war sich Weiss mit den Vertreterinnen von donum vitae einig. Beim Austausch wurde auch deutlich, dass die aktuelle gesetzliche Regelung im § 219a nicht klar genug formuliert ist. Denn bereits nach geltender Rechtslage ist es Ärzten möglich, auf Schwangerschaftsabbrüche hinzuweisen und Informationsangebote von Krankenkassen oder anderen Beratungsstellen zu veröffentlichen. „Dennoch verzichten viele Ärzte aus Angst, gegen gesetzliche Regelungen zu verstoßen, auf die Veröffentlichung von Informationen“, so Heike Wöhr. Hinzu komme, dass es für Frauen - aber auch für Beratungsstellen - problematisch sei, schnell und umfassend an Informationen über Schwangerschaftsabbrüche und über Ärzte, die solche Abbrüche vornehmen, zu kommen.

Die Bundestagsabgeordnete sprach sich dafür aus, das Werbeverbot beizubehalten und gleichzeitig das Informationsangebot zu verbessern sowie klare handhabbare Regelungen für Ärzte sicherzustellen. „Es ist das Recht jeder Frau, sich in die eine oder andere Richtung zu entscheiden. Indem wir Frauen dabei unterstützen, dass sie diese Entscheidung gut überdacht und umfänglich informiert treffen können, helfen wir ihnen dabei, mit ihrer Entscheidung ein Leben lang zu leben.“

Für Frau Grimm ist vor allem wichtig, die Probleme rund um das Thema Schwangerschaftsabbruch nicht „ideologisch“ zu beurteilen.  „Wenn der Justizminister einen anderen Weg findet, unangemessene Werbung zu verhindern, ist der §219a nicht unbedingt nötig. Das Schutzkonzept der §§218, 219 als ganzes - für Mutter und Kind - darf allerdings nicht angetastet werden.“

Maria-Lena Weiss hob erneut die Bedeutung dieses wichtigen Themas hervor: „Hier geht es immer noch um Leben – um ungeborenes Leben - darum befremdet es mich sehr, dass Bundestagskolleginnen und -kollegen der FDP-Fraktion ein Tanzvideo ins Netz gestellt haben, mit dem sie die geplante Abschaffung des Paragraf 219a feiern. Das ist geschmacklos.“

 

Zur Mitteilung der CDU

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